Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen der Firma Rehabilitations-Systeme AG (im folgenden „Rehasys AG“ genannt) und dem Kunden.
Die AGB beruhen auf Schweizer Recht und gelten innerhalb der Schweiz. Sie gehen anderslautenden Konditionen in jedem Falle vor.
Änderungen und ergänzende mündliche Abmachungen sind nur wirksam, wenn sie von der Rehasys AG schriftlich bestätigt werden.
Informationspflichten
Bei der Registrierung im Webshop muss der Kunde wahrheitsgemässe Angaben machen. Bei unwahrheitsgemässen Kundeninformationen kann die Rehasys AG von einem Vertrag zurücktreten.
Angebot
Alle Angebote und Preise auf der Website sind unverbindlich und ohne Gewähr. Irrtümer oder Änderungen der Produkte, Informationen, Daten, Masse, Gewichte und Preise vorbehalten.
Alle Preise sind in Schweizer Franken angegeben und enthalten die Mehrwertsteuer in Höhe von 7.7 %. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten.
Ein Angebot ist dreissig Tage gültig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Alle mit dem Angebot eingereichten Unterlagen und Muster bleiben Eigentum der Rehasys AG. Ohne die Zustimmung der Rehasys AG darf Dritten kein Zugang zu den Angebotsunterlagen gewährt werden. Angaben, welche von der Rehasys AG als Richtwerte bezeichnet werden, sind unverbindlich und sollen nur zur Abschätzung von Grössenordnungen dienen.
Ein Angebot wird vom Kunden angenommen, indem er dies schriftlich, telefonisch, per Fax, E-Mail oder in einem persönlichen Gespräch bestätigt.
Versand
Die Lieferung der bestellten Produkte erfolgt in der Regel innerhalb von drei bis sieben Werktagen innerhalb der Schweiz, sofern nicht anders angegeben.
Wenn die Rehasys AG einen Artikel nicht innerhalb der angegebenen Frist liefern kann, wird sie schriftlich über den voraussichtlichen Liefertermin informieren.
Ist eine Nachlieferung von bestelltem Material erforderlich, wird dies auf dem Lieferschein vermerkt. Nachlieferungen erfolgen portofrei.
Lieferverzögerungen begründen in keinem Fall Schadenersatzansprüche oder ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag. Lieferungen bzw. Versand erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden.
Die Rehasys AG übernimmt keine Verantwortung für geringfügige Abweichungen in Qualität, Abmessungen, Gewicht, Farbe und Muster der gelieferten Produkte.
Versandkosten
Für jede Bestellung berechnet die Rehasys AG eine pauschale Versand- und Verpackungsgebühr von CHF 15.30 exklusive 7.7 % MwSt.
Ab gewissen Dimensionen muss die Rehasys AG die Produkte (wie z.B. Elektromobile, Plattenware, Rollatoren, Rollstühle, etc.) als Sperrgut versenden. Die Liefer- und Versandkosten für Sperrgüter werden individuell nach Aufwand berechnet.
Liefer- und Versandkosten bei Mietgeräten (wie z.B. Elektromobile, MOTOmed Bewegungstherapiegeräte, Pflegebetten, Rollstühle, etc.) werden individuell nach Aufwand berechnet.
DPD und Fedex sind unsere Versandpartner.
Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr der zu liefernden Ware gehen mit dem Verlassen des Firmengeländes (Rehasys AG oder des Zulieferers bei Direktlieferung) auf den Kunden über.
Abnahme, Prüfung und Beanstandungen
Der Kunde ist verpflichtet, die von der Rehasys AG gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Anlieferung auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.
Schäden, Mängel und Beanstandungen müssen innert vierzehn Tagen nach Anlieferung der Rehasys AG telefonisch oder schriftlich bekannt gegeben werden, andernfalls gilt die Lieferung als akzeptiert.
Im Falle einer Meldung wird die Rehasys AG diese umgehend bearbeiten und über die nächsten Schritte informieren.
Rückgaben
Mit der vorherigen Zustimmung der Rehasys AG können korrekt gelieferte einwandfreie Produkte in der Originalverpackung vierzehn Tage ab dem Tag an dem der Kunde die letzte Ware in Besitz genommen hat retourniert werden. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden.
Im Falle einer Rücksendung der Ware muss diese vollständig, neuwertig und in einwandfreier Originalverpackung sein. Der Rücksendung sind die Rechnung sowie ein detaillierter Fehler bzw. Mängel beizufügen.
Sonderbestellungen, speziell eingekaufte Nichtlagerartikel, massangefertigte Produkte wie z.B. Kopfschützer und Pflegerollstühle, sterile Produkte und Hygieneprodukte sowie Elektromobile sind von der Rückgabe ausgeschlossen.
Etwaige Liefer- und Montagekosten werden nicht erstattet.
Zahlung
Rechnungen der Rehasys AG sind spätestens dreissig Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Die Rehasys AG behält sich das Recht vor, Bestellungen von Neukunden und Bestandskunden gegen Nachnahme oder Vorauszahlung auszuführen.
Eigentumsvorbehalt
Bei Kaufverträgen bleiben die gelieferten Produkte bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Rehasys AG. Geräte, die zur Miete oder Probe geliefert werden, bleiben immer im Eigentum der Rehasys AG.
Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von der Rehasys AG gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.
Ist das Produkt noch nicht in das Eigentum des Käufers übergegangen, haftet der Käufer für alle verursachten Schäden oder den Untergang des Gerätes (z.B. in Folge von Brand, Diebstahl, selbst verursachte Transportschäden, selbst ausgeführte Reparaturen, unsachgemässe Nutzung und Lagerung) in Höhe des Kaufpreises des jeweiligen Produktes.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Rehasys AG ohne weitere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis alle Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.
Garantie
Auf Neuprodukte besteht herstellerseitig eine Materialgarantie von vierundzwanzig Monaten ab Rechnungsdatum, sofern in den Verkaufsunterlagen nichts anderes vermerkt ist. Die Garantiezeit beginnt ab dem Rechnungsdatum. Die Rechnung gilt als «Garantieschein».
Davon ausgenommen sind sämtliche Occasionen (ausser explizit vereinbart) und Verschleissmaterialien wie z.B. Bereifung, Bremsbeläge, Gummikapseln, etc.
Auf Akkus und Batterien besteht herstellerseitig eine Materialgarantie von sechs Monaten ab Rechnungsdatum.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge Änderungen oder Reparaturen, die durch den Kunden verursacht wurden, infolge Abnutzung, höherer Gewalt sowie Missachtung der Betriebsvorschriften.
Reparaturen dürfen ausschliesslich von der Rehasys AG ausgeführt werden. Zuwiderhandlung bedingt mindestens den Verlust der Garantie und/oder Haftungsansprüche gegenüber dem Hersteller.
Zu reparierende oder auszutauschende Produkte sind in geeigneter Verpackung eingeschrieben und frankiert an die Rehasys AG zu senden. Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers. Für Transportschäden haftet der Absender.
Bei Garantieleistung vor Ort beim Käufer oder Abholung und Retournierung des Produktes beim Käufer innerhalb der Schweiz und Liechtenstein wird eine Wegpauschale von CHF 150.00 bis CHF 250.00 (exkl. MWST) fällig.
Ersetzte Teile werden Eigentum der Rehasys AG.
Haftung
Der Kunde ist für die Auswahl und den Einsatz der Produkte verantwortlich. Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen, es sei denn, die Rehasys AG hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. In keinem Fall haftet die Rehasys AG für Folgeschäden oder indirekte Schäden.
Datenschutz
Die Rehasys AG verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Kunden vertraulich zu behandeln.
Vermietung
Parteien
Vermieter ist die Rehasys AG. Mieter ist die jeweilige im Mietvertrag eingetragene natürliche oder juristische Person, die den im Vertrag aufgeführten Mietgegenstand der Rehasys AG mietet.
Vertrag & Eigentumsvorbehalt
Die Reservierung resp. Buchung des gewünschten Mietgegenstandes, die der Mieter tätigt, ist ein bindendes Angebot im Sinne von Art. 3ff. des Schweizerischen Obligationenrechts auf Abschluss eines Mietvertrages. Der Vertrag kommt durch Bestätigung der Rehasys AG an den Mieter zustande.
Der Inhalt des abgeschlossenen Vertrages wird im Rahmen der Übernahme des Mietgegenstandes durch eine eigenhändige Unterschrift des Mieters auf dem Vertrag unter dem dort angezeigten Vertragstext für beide Parteien verbindlich bestätigt. Mit der Unterschrift bringt der Mieter zum Ausdruck, den Vertragstext mitsamt diesen AGB zur Kenntnis genommen und verstanden zu haben und erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.
Das Mietobjekt ist Eigentum der Rehasys AG. Sollte der Mietvertrag in einen Kaufvertrag gewandelt werden, geht das Eigentum des Mietobjektes nach Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises an den Mieter über.
Zahlungsbedingung
Die Mietrechnung wird monatlich postalisch dem Mieter zugestellt. Diese Rechnung ist dreissig Tage netto zahlbar. Bei der Einrichtung eines Dauerauftrages, überweist der Mieter den fälligen Betrag unter Angabe der Kundennummer.
Garantie
Auf Neugeräte besteht herstellerseitig eine Materialgarantie von vierundzwanzig Monaten ab Lieferdatum. Diese umfasst die technisch fehlerfreie Funktion des Gerätes. Allfällige Reparaturen in Folge eines herstellungsbedingten Mangels erfolgen kostenfrei. Ausgenommen sind Reparaturen und Ersatz nicht sachgemässer Nutzung und Behandlung, sowie unsachgemässer Lagerung. Sie werden in Höhe des Aufwands in Rechnung gestellt.
Während allfälliger Reparaturen resp. Wartungsarbeiten im Rahmen der Herstellergarantie und zyklischer Wartungsfristen wird unentgeltlich ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt. Dieses kann in der Konfiguration und Leistung von der des Produktes abweichen.
Bei Garantieleistung vor Ort beim Mieter oder Abholung und Retournierung des Mietgeräts beim Mieter wird eine Wegpauschale von CHF 250.00 (exkl. MWST) fällig.
Während allfälliger Reparaturen resp. Wartungsarbeiten im Rahmen der Herstellergarantie und zyklischer Wartungsfristen wird unentgeltlich ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt. Dieses kann in der Konfiguration und Leistung von der des Produktes abweichen.
Kündigung & Rückgabe
Mietverträge können nach Ablauf der Mindestmietzeit jeweils vierzehn Tage zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung kann telefonisch oder schriftlich erfolgen.
Für Mietverträge steht Hinterbliebenen innert des Monats, in welchem ein Mieter/eine Mieterin verstirbt, ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu.
Der Mietgegenstand ist in einem tadellosen Zustand mit allem gelieferten Zubehör an die Rehasys AG zurückzugeben. Die Firma Rehasys AG behält sich vor, bei Verlust des Zubehörs (z.B. Bedienungsanleitungen, Ladegeräte), dieses pauschal in Rechnung zu stellen.
Sorgfalts- und Anzeigepflichten des Mieters
Im Falle eines Unfalles, Diebstahls, Brandes oder sonstigen Schäden am Mietgegenstand hat der Mieter die Rehasys AG unverzüglich zu verständigen und alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens nötig und dienlich ist.
Haftung und Versicherung
Der Mieter haftet unabhängig vom seinem Verschulden für jeden bei der Rehasys AG anfallenden Schaden (wie z.B. Beschädigung, Untergang, Schaden an Dritten oder Sachen, Verlust) des Mietgegenstandes und Anbauteile, durch selbst ausgeführte Reparaturen oder durch unbefugte Nutzung durch Dritte.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Geschäftstätigkeit der Rehasys AG basiert ausschliesslich auf schweizerischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 4665 Oftringen.